Finanzierungshilfe
Für direkte Bildungsförderung
EDUCA SWISS ist die Schweizerische Stiftung für Bildungsförderung und -finanzierung. Wir unterstützen motivierte Menschen bei der Umsetzung ihres Bildungsvorhabens, dies zum einen durch kostenlose Begleitung bei der Planung und der Budgetierung ihres berufsbezogenen Bildungsprojektes, zum andern durch Vermittlung von zinsgünstigen Bildungsdarlehen.
Weitere Informationen zur Finanzierungshilfe finden Sie hier.
Swiss Olympic Unterstützung
Es ist ein Ziel von Swiss Olympic, auch im sportpsychologischen Bereich optimale Voraussetzungen zu schaffen.
Im Rahmen der Strategie und der finanziellen Möglichkeiten unterstützt Swiss Olympic deshalb Projekte und Einzelmassmahmen im sportpsychologischen Bereich.
- Beratung: Kurze Zeitperspektive, Stellen einer Diagnose, Erarbeiten von Lösungsmöglichkeiten (z.B. individuelle psychologische Trainingsmassnahmen)
- Betreuung: Längerer Zeitrahmen, ev. Begleitung an Wettkämpfe oder Anwesenheit im Trainingslager, Einbezug des Umfelds
Die Richtlinien und das Antragsformular finden Sie auf der Webseite von Swiss Olympic.
Subjektfinanzierung
Finanzielle Unterstützung vom Bund
Wer sich mit einem Kurs auf eine eidgenössische Prüfung vorbereitet, wird vom Bund finanziell unterstützt. Bei einer Berufsprüfung beträgt der Bundesbeitrag maximal 9500 Franken, bei einer höheren Fachprüfung 10’500 Franken. Die Regelung gilt seit 1. Januar 2018.
Berufsprüfungen (eidgenössischer Fachausweis) und höhere Fachprüfungen (eidgenössisches Diplom) gibt es in jedem Berufsfeld. Sie qualifizieren Berufsleute für eine Fach- oder Führungsfunktion in einem Betrieb. Die meisten Berufsleute bereiten sich mit einem Kurs auf die angestrebte eidgenössische Prüfung vor.
Wer einen vorbereitenden Kurs absolviert, wird vom Bund finanziell unterstützt. Der Bund übernimmt bis zu 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren – bei einer Berufsprüfung maximal 9500 Franken, bei einer höheren Fachprüfung maximal 10’500 Franken. Wer zur Vorbereitung auf eine eidgenössische Prüfung mehrere Kurse oder Module absolviert, kann die Gebühren bis zum Maximalbetrag kumulieren.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Der Bund richtet das Geld direkt an die Absolvierenden aus (Subjektfinanzierung). Der Anspruch auf einen Bundesbeitrag besteht unter folgenden Voraussetzungen:
- Der Kurs muss beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI auf der Liste der vorbereitenden Kurse stehen (➜ www.sbfi.admin.ch/bundesbeitraege).
- Der/die Absolvierende muss die Kursgebühren bezahlen. Die Rechnung(en) und die Zahlungsbestätigung(en) des Kursanbieters bzw. der Kursanbieter müssen auf den Namen der/des Absolvierenden lauten.
- Der/die Absolvierende muss die Prüfung ablegen. Der Anspruch besteht unabhängig vom Prüfungserfolg.
- Der/die Absolvierende muss zum Prüfungszeitpunkt den steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz haben. Der Bundesbeitrag kann erst nach Absolvierung der eidgenössischen Prüfung beantragt werden.
Die Absolvierenden reichen ihren Antrag über das Onlineportal des SBFI ein (ab 2018 möglich). Im Bedarfsfall kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Antrag auf Teilbeiträge gestellt werden. Die Absolvierenden können in diesem Fall bereits vor der eidgenössischen Prüfung Teilbeträge für angefallene Kursgebühren beantragen.
Voraussetzungen zur Finanzierung
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Der Kurs muss auf der Liste der vorbereitenden Kurse stehen.
- Die/der Absolvierende muss den Kurs bezahlen (Rechnung und Zahlungsbestätigung der Kursanbieter auf entsprechenden Namen ausgestellt).
- Die/der Absolvierende muss die Prüfung ablegen. Der Anspruch besteht unabhängig vom Prüfungserfolg.
- Die/der Absolvierende muss zum Prüfungszeitpunkt den steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz haben.
Seit wann gilt die neue Finanzierung für eidgenössische Prüfungen?
Wer nach dem 1. Januar 2018 eine eidgenössische Prüfung ablegt und einen vorbereitenden Kurs besucht hat, der nach dem 1. Januar 2017 begonnen hat, kann Bundesbeiträge beantragen. Achtung: Der Kurs darf nicht von kantonalen Subventionen profitiert haben. Wer zur Vorbereitung auf die eidgenössische Prüfung mehrere Kurse oder Module absolviert, kann die Kurskosten bis zum Maximalbetrag kumulieren.
Weitere Informationen
Alle Informationen zum Inkrafttreten des neuen Finanzierungsmodells, zu den Beitragsvo-raussetzungen und zum Antragsprozess unter: www.sbfi.admin.ch/absolvierende
Bundesbeitrag beantragen
Subventionen beantragen
So reichen Absolvierende von vorbereitenden Kursen ihren Antrag für den Bundesbeitrag ein:
- Online registrieren: nach Absolvierung der eidgenössischen Prüfung über das Onlineportal des SBFI alle Angaben eingeben (ab 2018 möglich). ➜ www.sbfi.admin.ch/bundesbeitraege
- Rechnungen und Zahlungsbestätigungen hochladen – die Rechnung(en) und die Zahlungsbestätigung(en) erhalten die Absolvierenden von ihrem Kursanbieter.
- Prüfungsverfügung hochladen – die Prüfungsverfügung erhalten die Absolvierenden von der Prüfungsträgerschaft.
Der Bund prüft die Angaben. Entsprechen sie den Voraussetzungen, wird der Bundesbeitrag ausbezahlt.