STEUERUNG UND RAHMENBEDINGUNGEN DER WEITERBILDUNG
Die Schweizer Weiterbildungslandschaft zeichnet sich aus durch eine grosse Vielfalt bezüglich Zuständigkeit, Regelung, Angeboten und Finanzierung. Weiterbildung ist überwiegend marktwirtschaftlich organisiert. Private sind oftmals Träger und Anbieter von Weiterbildungsangeboten. Weiterbildung liegt primär in der Eigenverantwortung des Individuums und wird zu einem grossen Teil von den Teilnehmenden selbst getragen. Bund und Kantone handeln im Bereich der Weiterbildung subsidiär: Sie greifen innerhalb der Weiterbildung in jene Bereiche ein, in denen ohne entsprechende Regelung oder Fördermassnahmen die angestrebten Ziele und Wirkungen nicht erreicht werden können.
Verschiedene Spezialgesetze des Bundes enthalten Bestimmungen zur Weiterbildung. Diese Regelungen sind – wie die Weiterbildung insgesamt – historisch gewachsen, unterscheiden sich nach Detaillierungsgrad und erfüllen verschiedenen Zwecke u.a.: verschiedene Bundesbestimmungen betreffen Wiedereingliederungsmassnahmen bei Arbeitslosigkeit oder Invalidität das Obligationenrecht und das Arbeitsrecht enthalten ebenfalls Bestimmungen zur Weiterbildung. Weiterbildung dient auch zur soziokulturellen Integration spezifischer Gruppen. Zielgruppenspezifische Weiterbildungsmassnahmen werden namentlich im Rahmen von Migration, Illetrismus, Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen etc. unterstützt.
Durch die Revision der Bildungsbestimmungen in der Bundesverfassung (Art. 64a BV) hat der Bund 2006 die Kompetenz erhalten, Grundsätze über die Weiterbildung in einem Gesetz festzulegen. Mit dem neuen Weiterbildungsgesetz wird der Verfassungsauftrag zur Weiterbildung umgesetzt. Das Gesetz ordnet die Weiterbildung in den Bildungsraum Schweiz ein und legt Grundsätze über die Weiterbildung fest.
Die Kantone konkretisieren die berufsorientierte Weiterbildung in den kantonalen Ausführungsgesetzen zum Berufsbildungsgesetz. Die allgemeine (nicht berufsorientierte) Weiterbildung kann je nach Kanton gesetzlich und organisatorisch unterschiedlich geregelt werden bspw. in einem spezifischen Weiterbildungsgesetz, im Rahmen der Regelung der berufsorientierten Weiterbildung, in Schul- und Kulturgesetzen oder in anderen Rechtsgrundlagen. Die Kantone koordinieren überregionale Aufgaben in der Weiterbildung durch die Interkantonale Konferenz für Weiterbildung (IKW). Die IKW setzt sich als Fachkonferenz der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) für lebenslanges Lernen ein. Sie setzt sich zusammen aus den kantonalen Beauftragten für Weiterbildung.