50 % der Kurskosten übernimmt der Bund

Der Bund steuert 50 Prozent der Kursgebühren bei

Seit dem 01. Januar 2018 erhalten Kursteilnehmende, die das Ziel verfolgen, eine eidgenössische Prüfung zu absolvieren, vom Bund einen finanziellen Beitrag. Dieser Bundesbeitrag umfasst höchstens 9’500 Franken für Berufsprüfungen und höchstens 10’500 Franken für höhere Fachprüfungen.

In jeder Branche lassen sich eidgenössische Fachausweise sowie eidgenössische Diplome erlangen. Diese befähigen Fachkräfte, Fach- oder Führungspositionen in Unternehmen wahrzunehmen. Eine grosse Mehrheit der Berufstätigen besucht einen Kurs, um sich auf die gewünschte eidgenössische Prüfung vorzubereiten.

Wer an mehreren Kursen oder Modulen zwecks Vorbereitung auf eine eidgenössische Prüfung teilnimmt, kann Gebühren bis zum Höchstbetrag ansammeln. Der Bund vergibt die Mittel direkt an die Kursteilnehmenden. Das Video «Subjektfinanzierung einfach erklärt» des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) erklärt die jeweiligen Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen:

  • Der gewünschte Kurs muss auf der Liste der Vorbereitungskurse des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) aufgeführt sein.
  • Die Kosten für die Kurse müssen die Absolvierenden bezahlen. Die Rechnungs- und Zahlungsbestätigungen müssen die Namen der Absolvierenden enthalten.
  • Die Kursteilnehmenden müssen zu den Prüfungen antreten. Der Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung bleibt erhalten, unabhängig davon, ob die Prüfungen bestanden worden sind.

Die Absolvierenden müssen zum Zeitpunkt der Prüfungen einen steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz nachweisen. Die Bundeszuschüsse können erst nach dem Ablegen der eidgenössischen Prüfung angefordert werden.

Seit 2018 ist es den Kursteilnehmenden möglich, ihren Antrag über das Onlineportal des SBFI an die entsprechende Stelle zu übermitteln. Bei Bedarf und bei Erfüllung festgelegter Voraussetzungen können Teilbeträge beantragt werden. Die Absolvierenden können dann schon vor der eidgenössischen Prüfung einen Teil des Betrags anfordern.