Subjektfinanzierung
Der Bund übernimmt 50 Prozent der Kursgebühren
Der Bund übernimmt 50 Prozent der Kursgebühren
Wer sich mit einem Kurs auf eine eidgenössische Prüfung vorbereitet, wird vom Bund finanziell unterstützt. Bei einer Berufsprüfung beträgt der Bundesbeitrag maximal 9500 Franken, bei einer höheren Fachprüfung 10’500 Franken. Die Regelung gilt seit 1. Januar 2018.
Berufsprüfungen (eidgenössischer Fachausweis) und höhere Fachprüfungen (eidgenössisches Diplom) gibt es in jedem Berufsfeld. Sie qualifizieren Berufsleute für eine Fach- oder Führungsfunktion in einem Betrieb. Die meisten Berufsleute bereiten sich mit einem Kurs auf die angestrebte eidgenössische Prüfung vor.
Wer einen vorbereitenden Kurs absolviert, wird vom Bund finanziell unterstützt. Der Bund übernimmt bis zu 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren – bei einer Berufsprüfung maximal 9500 Franken, bei einer höheren Fachprüfung maximal 10’500 Franken. Wer zur Vorbereitung auf eine eidgenössische Prüfung mehrere Kurse oder Module absolviert, kann die Gebühren bis zum Maximalbetrag kumulieren.
Der Bund richtet das Geld direkt an die Absolvierenden aus (Subjektfinanzierung). Der Anspruch auf einen Bundesbeitrag besteht unter folgenden Voraussetzungen:
Die Absolvierenden reichen ihren Antrag über das Onlineportal des SBFI ein (ab 2018 möglich). Im Bedarfsfall kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Antrag auf Teilbeiträge gestellt werden. Die Absolvierenden können in diesem Fall bereits vor der eidgenössischen Prüfung Teilbeträge für angefallene Kursgebühren beantragen.
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